Fahrzeug-Import in die Schweiz

Übersicht

Der Import eines Fahrzeugs ist eine Standardvorgang, bei dem kaum Überraschungen zu erwarten sind. Ob die anschliessende Inverkehrsetzung glatt über die Bühne geht, hängt vor allem von den technischen Gegebenheiten eines allfälligen Wohnaufbaus, von den Modifikationen am Fahrzeug selbst und vom Prüfer / Strassenverkehrsamt / Kanton ab.

Im Folgenden wird angenommen, dass das Fahrzeug von Allrad Christ bezogen wird und die relevanten Dokumente von dort bereitgestellt werden.

Insgesamt bestehen die Zollformalitäten und die Inverkehrsetzung aus den folgenenden Schritten und beinhalten die Überwindung gewisser Hürden:

Details siehe unten.

Achte darauf, dass in Rechnung, Einzelabnahme und Zulassung identische Angaben stehen. Vergleiche diese Angaben genau (auch an x-ter Stelle) am Fahrzugrahmen, am Motor und auf dem Typenschild im Motorraum. 

Wichtig sind Fahrgestellnummer, Fahrzeug-Marke und Typ , Motorkennzeichen und Typ.

Achte genau auf Vertipper, Schreibfehler oder unklare Buchstaben/Zahlen, es ist deutlich einfacher, eventuelle Ungenauigkeiten in Österreich zu korrigieren, als später aus der Schweiz.

Schau bei der Verzollung in St. Margrethen sehr genau drauf, dass die korrekten Angaben in die Papiere eingetragen werden! Die Zöllner sind manchmal etwas im Stress, wenn die Bude voller LKW-Fahrer ist die ihre Ware verzollen wollen. Und ein kleiner Vertipper ist schnell passiert.

Das soll in keinster Weise heissen, das der Verkäufer oder die Leute bei der Zulassungsstelle ungenau arbeiten! Aber kleine Tippfehler oder Unklarheiten, die in anderen Ländern "übersehen" oder mit einem Schulterzucken korrigiert werden, können beim pingeligen Schweizer MFK-Experten zu erheblichem Mehraufwand führen.

Prüfung und Inverkehrsetzung in der CH

Da Reisefahrzeuge individuell aufgebaut werden, gibt es keine CH-Typengenehmigung. Sie werden als Typ X zugelassen, was eine umfangreiche Prüfung erfordert (Prüfungsdauer 2 Std; Zulassungsprozess 5-30 Tage, je nachdem ob ein Prüfungstermin schon arrangiert ist, und ob die Prüfung auf Anhieb bestanden wird)

Leider haben die MFK-Experten sehr unterschiedliche "Meinungen" dazu was an Reisemobilen alles dran, drin und dabei sein muss. Hier eine Auflistung von "Ideen":

Empfehlung: prüfen lassen!

Aufgrund selbst gemachter Erfahrungen mit den komplexen technischen Vorschriften, Strassenverkehrsämtern und einem gewissen ... äh ... Beurteilungs- und Entscheidungsspielraum der Prüfer, empfehlen wir Interessierten, die diesbezüglich keine Erfahrung mitbringen, die Prüfung zwecks Inverkehrsetzung einem Profi zu übertragen. Mitglieder dieser Gemeinschaft empfehlen diese Betriebe:

Selbst Prüfen 

In der Schweiz verlangt das Strassenverkehrsamt (SVA) im Kanton Bern bei der Vorführung des Fahrzeugs mit Aufbau eine Bestätigung über die Einhaltung der Aufbaurichtlinien des Herstellers. Nachstehend ist die Vorlage des SVA (Stand Januar 2013) hochgeladen.