Abmessungen und Gewicht

Höhe, Breite, Länge

«Kaufen sie ihren Camper eine Nummer grösser als geplant, sie werden den Platz sowieso brauchen» stand vor einiger Zeit in einer bekannten Hochglanz-Camperzeitschrift. Das ist natürlich Quatsch und scheint eher die Idee eines Verkäufers auf Provision denn die eines Reiseprofis zu sein.

Unterwegs wird es Momente geben, wo man jeden unnötigen Zentimeter verflucht. Höhere Autobahngebühren, Fährtarife, Brückenzölle sind noch das kleinste Übel. Kratzt man beim Durchfahren eines Bergdorf an der Dachkante oder dem Balkon eines Hauses, oder reisst die Strom- oder Telefonleitung herunter, ist das ärgerlich. Und wenn man die einzige Strecke über den Pass nicht fahren kann, weil die Strasse durchs letzte Dorf zu eng- oder niedrig ist und wir den Gebirgszug weiträumig umfahren müssen, dann kommen unweigerlich "unschöne Gedanken" gegenüber dem oben erwähnten Verkäufer auf.

Alles, was über die Abmessungen eines Lieferwagen hinaus geht, kann in bebautem Gebiet problematisch werden. Lieferwagen (entweder mit festem Kastenaufbau oder mit Brücke/Plane) in der Art Mercedes Sprinter, Citroen Jumper, Peugeot Boxer, IVECO Daily usw. werden auch vom örtlichen Handwerker oder Gewerbe genutzt, und wo die durchkommen, schafft es das Resefahrzeug auch!

Mit über 3 Meter Höhe und über 2 Meter Breite hingegen wird man im bebauten Gebiet wohl da und dort anecken. 

Ähnlich ist die Situation auf schlechten Wegen ausserhalb von Siedlungen. Auch diese sind mit einem kleineren und leichteren Fahrzeug einfacher zu befahren. Grundsätzlich ist ein kleineres und leichteres Fahrzeug einem grösseren und schwereren gegenüber immer im Vorteil.

Die Fahrzeuglänge spielt auf schlechten Wegen eine weniger entscheidende Rolle. Es wird aber Situationen geben, wo man auch bei der Fahrzeuglänge jeden unnötigen Zentimeter verfluchen wird!

Eckhöhe

Auf Wege mit Seitenneigung...

 ... trifft man unterwegs oft!

Im Wald und Buschland stellt die Eckhöhe kombiniert mit der Breite eine Einschränkung dar. Leider wird dieser Aspekt bei der Planung sehr oft übersehen oder ignoriert und nur die reine Höhe des Fahrzeuges beachtet. Aber schon eine relativ geringe Seitenneigung, wie auf dem Bild oben links, (etwa 15°) bringt die obere Ecke recht weit neben die Spur. Bäume und Sträucher können den Aufbau beschädigen!

Gewicht 

Schaut man in den Fahrzeugpapieren von Wohnmobilen unter 3.5 Tonnen auf die maximale Zuladung, fragt man sich schon, wie spartanisch sich deren Konstrukteure einen Urlaub vorstellen. "travelling in style", aber dieser "style" soll dann bitte sehr leichtgewichtig sein. "Mehr als eine Badehose und die Zahnbürste solltest du nicht mitnehmen" meinte der Besitzer einer Absetzkabine mal in gemütlicher Runde.

Es ist schon lange kein Geheimnis mehr und auch jedem Verkehrspolizisten bekannt: Reisemobile sind oft überladen. Die Trefferquote bei Gewichtskontrollen von Wohnmobilen und Wohnwagen ist hoch. Die Chance, bei einer Kontrolle erwischt zu werden, ist also gar nicht so gering.

Aber aus technischer Sicht ist das dazu auch gefährlich: 

Rahmenbruch! Bild aus dem viermalvier-Forum

Ein Fahrzeugkonstrukteur legt die Komponenten eines Fahrzeugs auf eine bestimmte, vorgegebene Belastung aus. Je nach angepeilter Verwendung, ist da kaum Spielraum nach oben. Nach diesen Kriterien wird das Fahrzeug gebaut. Bei einem für 3500 Kg Maximalgewicht ausgelegten Fahrzeug sind sämtliche Komponenten (Rahmen, Bremsen, Achsen, Lager, Verteiler- und Schaltgetriebe, Aufhängung usw.) für dieses Gewicht ausgelegt. Ein ausgebautes Reisefahrzeug auf 3.5 Tonner Basis ist somit meist mit um die 100% dieses Planungsgewichts unterwegs.

Baut sich der Besitzer dann noch diverse "Nützlichkeiten" ein und reist mit Vollausstattung kann das Reisegewicht auch gut um einiges über dem eigentlich für das Fahrzeug geplanten Gewicht liegen. Kommt dann noch eine Reiseroute dazu, die etwas rauher als mitteleuropas Landstrassen sind, kann dies auch leicht zu massiven Schäden führen.

Das Fahrzeug darf reisefertig höchstens 3.500 kg schwer sein

Das Reizthema schlechthin. Es ist zwar auch bei Reisefahrzeugen auf Leicht-LKW-Basis möglich, braucht aber neben handwerklichem Know-How, auch einiges an Selbstbeschränkung und Konsequenz. Wer auf seinen Reisen nicht auf einen gewissen Luxus verzichten will (oder kann), wird es schwer haben unter 3.5 Tonnen zu bleiben. Genau so wie Nutzer von Erwachsenenspielzeug (Motorrad, Schlauchbot usw.) oder der Wunsch nach grosser Reichweite (= grosse Zusatztanks) und vielen Sitzplätzen (z.B. wegen Familie XY die vielleicht mal mitkommen möchte).

Und mal ehrlich: fast alle Reisemobile unter 3.5 Tonnen kratzen — nutzt man die Tank- und Stauraumkapazitäten voll aus —am Limit oder sind leicht darüber. Aber macht es wirklich Sinn, mit 300 Liter Diesel, 200 Liter Trinkwasser und Lebensmitteln für 4 Wochen durch das gut versorgte Europa zu reisen?

Mit vernünftigen Vorräten ausgestattet ist die Gewichtslimite von 3500 kg (bzw. 3605 kg, siehe unten) zu halten. Die vollen Kapazitäten braucht man erst weit weg von Europas Kontrollen. Und irgendwo in Asien, Amerika oder Afrika interessiert sich niemand für das aktuelle Fahrzeuggewicht. Allerdings muss das Fahrzeug dann auch auf ein höheres Gesamtgewicht hin ausgelegt sein. Ein Landrover Defender oder ein Toyota Buschtaxi sind damit überfordert. Hingegen wurde der Bremach T-Rex und der Daily 4x4 für 6 Tonnen Gesamtgewicht konstruiert, und wird individuell auf das aktuelle Gewicht abgestimmt.

Bild aus Wikipedia 

Gesetzliches: Die "Geräte- und Messunsicherheit" von 3% des Gesamtgewicht ist nur für den BETRIEB des Fahrzeuges gedacht, nicht für die MFK. Diese +105 Kg sollte nicht für die MFK zugerechnet werden, obwohl manch ein MFK-Experte da ein Auge zudrückt. Tanks werden mit 90% ihres Volumens zugerechnet und pro Sitzplatz wird 75 Kg eingerechnet, egal wie schwer der Fahrer ist.

Das Admin.ch meint dazu: Fahrzeuge dürfen nicht überladen werden (Art. 30 Abs. 2 des Strassenverkehrsgesetzes. Das Strassenverkehrsrecht sieht denn auch keine Überladungs-Toleranz vor, die auf das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs aufaddiert werden könnte.

Bei der Wägung eines Fahrzeugs wird gemäss Artikel 13 Absatz 1 und Artikel 14 Absatz 1 der Verordnung des ASTRA zur Strassenverkehrskontrollverordnung (VSKV-ASTRA) jedoch ein technisch bedingter Sicherheitsabzug von 3% der gewogenen Achslast oder des gewogenen Betriebsgewicht vorgenommen. Die so ermittelten Achslasten oder Gewichte sind massgebend für eine eventuelle Sanktion.

Bei einem Überladen von >5% des Gesamtgewichts kann bei einer Kontrolle das Fahrzeug Stillgelegt werden. Das heist, wenn du nicht durch "Ausladen oder Ablassen" auf dein Gesamtgewicht (das im Fahrzeugausweis eingetragene Gewicht, die 3% werden dann NICHT dazu gerechnet) kommst, gilt das Fahrzeug als nicht Verkehrstauglich und muss stehen gelassen werden.

Fazit: Wie Mitglieder dieser Community beweisen, ist es möglich, mit einem gut ausgestatteten, absolut fernreisetauglichen Reisefahrzeug unter 3500 kg (bzw. 3605 kg) zu bleiben. 

Bloss, was ist denn "gut ausgestattet". TV mit automatischer Satschüssel, selbst ausfahrendes Trittbrett, elektrisch betätigte Markise, Klimaanlage, automatische Niveauregelung, ständig zur Verfügung stehendes Warmwasser, Kaffeemaschine, riesen Solarpannel, dritte und vierte Batterie usw. Wer darauf nicht verzichten will oder kann soll besser gar nicht versuchen die 3.5 Tonnen einhalten zu wollen.

Zwar ist es möglich, bzw. es gibt Spezialisten die es hinbringen ein "übergewichtiges" Fahrzeug durch die MFK zu schummeln, aber drauf verlassen würde ich mich nicht! Zudem ist es äusserst unangenehm, nachher mit einem "übergewichtigen" unterwegs zu sein. Bei jeder Kontrolle kriegst man Angst aufzufliegen. Im Ausland ist das mit Geld (mit Pech mit viel Geld) zu regeln, in der Schweiz gehst zur MFK und, wenn es arg viel ist, ist der Führerschein weg.

Sorge also dafür, dass dein Fahrzeug ohne Mogeln mit unter 3.5 Tonnen (bzw. 3605 kg) betrieben werden kann. Wenn dein Reisefahrzeug dann auf der grossen Reise schwerer ist, ist das egal, aber für den Kurztripp ins Nachbarland sollte es "legal" sein können.