Fahrzeug-Import in die Schweiz
Übersicht
Der Import eines Fahrzeugs ist eine Standardvorgang, bei dem kaum Überraschungen zu erwarten sind. Ob die anschliessende Inverkehrsetzung glatt über die Bühne geht, hängt vor allem von den technischen Gegebenheiten eines allfälligen Wohnaufbaus, von den Modifikationen am Fahrzeug selbst und vom Prüfer / Strassenverkehrsamt / Kanton ab.
Im Folgenden wird angenommen, dass das Fahrzeug von Allrad Christ bezogen wird und die relevanten Dokumente von dort bereitgestellt werden.
Insgesamt bestehen die Zollformalitäten und die Inverkehrsetzung aus den folgenenden Schritten und beinhalten die Überwindung gewisser Hürden:
Export aus Österreich — dieser wird von Allrad Christ organisiert, besteht aus drei getrennten Teilen und bietet keine besonderen Probleme
Erstellung der Ausfuhrpapiere durch Schenker Logistik in Suben (beim Autobahnzoll, 30 km von Allrad Christ; Dauer 15 Min., EUR 60)
Insbesondere wird hier auch das Dokument EUR1 erstellt, das das Fahrzeug als Europäisches Erzeugnis deklariert und die zollfreie Einfuhr in die CH ermöglicht
Ausfuhr Teil 1: der österreichische Zoll (Autobahnzoll Suben) überprüft und bestätigt elektronisch die Dokumente und die Fahrgestellnummer (Dauer 10 Min.)
Das Fahrzeug gilt aber noch nicht als aus Österreich ausgeführt.
Ausfuhr Teil 2: der österreichische Zoll in Höchst (bei St. Margrethen) scannt das Ausfuhrformular vor der Einreise in die CH (Dauer 1 Min.). Damit gilt das Fahrzeug als ausgeführt und Allrad Christ ist betr. österreichischer MwSt entlastet.
Import in die CH — besteht aus drei getrennten Teilen
Das Fahrzeug vor dem postierten CH-Zollbeamten oder dem Zollgebäude parken.
Erstellung der Einfuhrpapiere von Gerlach Logistik in St. Margrethen (50 m vom CH-Zollamt; Dauer 45 Min; CHF 100)
Einfuhr im CH-Zollamt (Dauer 20 Min; sehr teuer)
Dank dem EUR1-Dokument muss kein Einfuhrzoll bezahlt werden
Die CH-MwSt von 8% muss bar (sic!) bezahlt werden.
Auf in die CH importierte Fahrzeuge unter 3500 kg wird die sogn. Automobilsteuer von 4% erhoben, welche ebenfalls bar zu bezahlen ist. Seit neuerem gilt, bei Unklarheiten entscheidet die Waage. Ist das Fahrzeug bei Einfuhr unter 3500 kg werden die 4% fällig. Wird das Fahrzeug später mit über 3500 kg eingelöst, können die 4% Einfuhrsteuer zurückgefordert werden.
Siehe auch www.eu-auto-import.com für eine sehr umfassende und laufend aktualisierte Web-Site zum EU-Import von Fahrzeugen in die CH.
Prüfung und Inverkehrsetzung in der CH — ist nicht trivial und kann entweder an einen Betrieb delegiert werden, der über entsprechende Praxis verfügt (empfohlen), oder selbst an die Hand genommen werden.
Details siehe unten.
Achte darauf, dass in Rechnung, Einzelabnahme und Zulassung identische Angaben stehen. Vergleiche diese Angaben genau (auch an x-ter Stelle) am Fahrzugrahmen, am Motor und auf dem Typenschild im Motorraum.
Wichtig sind Fahrgestellnummer, Fahrzeug-Marke und Typ , Motorkennzeichen und Typ.
Achte genau auf Vertipper, Schreibfehler oder unklare Buchstaben/Zahlen, es ist deutlich einfacher, eventuelle Ungenauigkeiten in Österreich zu korrigieren, als später aus der Schweiz.
Schau bei der Verzollung in St. Margrethen sehr genau drauf, dass die korrekten Angaben in die Papiere eingetragen werden! Die Zöllner sind manchmal etwas im Stress, wenn die Bude voller LKW-Fahrer ist die ihre Ware verzollen wollen. Und ein kleiner Vertipper ist schnell passiert.
Das soll in keinster Weise heissen, das der Verkäufer oder die Leute bei der Zulassungsstelle ungenau arbeiten! Aber kleine Tippfehler oder Unklarheiten, die in anderen Ländern "übersehen" oder mit einem Schulterzucken korrigiert werden, können beim pingeligen Schweizer MFK-Experten zu erheblichem Mehraufwand führen.
Prüfung und Inverkehrsetzung in der CH
Da Reisefahrzeuge individuell aufgebaut werden, gibt es keine CH-Typengenehmigung. Sie werden als Typ X zugelassen, was eine umfangreiche Prüfung erfordert (Prüfungsdauer 2 Std; Zulassungsprozess 5-30 Tage, je nachdem ob ein Prüfungstermin schon arrangiert ist, und ob die Prüfung auf Anhieb bestanden wird)
Wird das Fahrzeug als Wohnmotorwagen geprüft, kommen spezielle Vorschriften zum Zug:
leichte Wohnmotorwagen (Quelle: StVA Zürich, Formulare & Merkblätter, 3.3.2012; auf Aktualität überprüfen)
Für die Zulassung von aus Österreich importierten Fahrzeugen braucht es zwingend:
Einzelgenehmigungsbescheid (amtliches österreichisches Dokument)
Zulassungsbescheinigung I & II
Bestätigung über zulässiges Gesamtgewicht
Zollquittung
Prüfbericht (Form 13.20a mit der 9 stelligen Stammnummer) und
Abgaswartungsdokument
Das Abgaswartungsdokument kann von jeder IVECO-Niederlassung erstellt werden
Die Einzelgenehmigung, Zulassung und die Fahrzeugschilder werden durch das Starssenverkehrsamt eingezogen und die Papiere nach einer Aufbewahrungsdauer von 6 Jahren, die Schilder sofort vernichtet.
Leider haben die MFK-Experten sehr unterschiedliche "Meinungen" dazu was an Reisemobilen alles dran, drin und dabei sein muss. Hier eine Auflistung von "Ideen":
in einem Fall bestand das StVA darauf, das Fahrzeug nur auf die Person zuzulassen, die es in die CH importiert hat. Erst danach konnte es auf die gewünschte Person umgeschrieben werden.
in zwei Fällen musste eine "Lücke" an der Stosstange von BREMACH's verschlossen werden (es könnte sich jemand bei einem Zusammenstoss den Arm einklemmen!)
ein Experte wollte eine Bestätigung des Herstellers welcher Motortyp verbaut war, obwohl auf der Stirnradabdeckung und dem Motorblock die korrekten Motortypenbezeichnungen angegeben waren.
wegen eines "undeutlichen" Buchstabens auf dem Typenschild musste ein neues besorgt werden.
ein Vertipper eines Zöllners auf dem Form 13.20a sorgte für längere Diskussionen.
ein Reisefahrzeugbesitzer musste das in Österreich zugelassene Fahrzeug dort erst abmelden und dies bestätigen lassen, erst dann erhielt er einen Prüfungstermin für die MFK.
bei einem BREMACHT-Rex musste der hintere Unterfahrschutz nach unten verlängert werden, weil er bei leerem Fahrzeug (und 4 Federnlagen) zu viel Abstand zum Boden hatte.
Ein Experte mass eine andere Spurbreite, als in den technischen Unterlagen angeführt war. Er hatte sich "verguckt"
Bei einem Fahrzeug wurden die ab Werk verbauten Reifen als "zu klein" bezeichnet, was sich im Nachhinein als Irrtum seitens des Experten erwies.
Empfehlung: prüfen lassen!
Aufgrund selbst gemachter Erfahrungen mit den komplexen technischen Vorschriften, Strassenverkehrsämtern und einem gewissen ... äh ... Beurteilungs- und Entscheidungsspielraum der Prüfer, empfehlen wir Interessierten, die diesbezüglich keine Erfahrung mitbringen, die Prüfung zwecks Inverkehrsetzung einem Profi zu übertragen. Mitglieder dieser Gemeinschaft empfehlen diese Betriebe:
Stuker Reisemobile, Melchnau (BE)
(weitere bitte anfügen)
Selbst Prüfen
In der Schweiz verlangt das Strassenverkehrsamt (SVA) im Kanton Bern bei der Vorführung des Fahrzeugs mit Aufbau eine Bestätigung über die Einhaltung der Aufbaurichtlinien des Herstellers. Nachstehend ist die Vorlage des SVA (Stand Januar 2013) hochgeladen.